AllgemeineGeschäftsbedingungen der WongDoody GmbH

Stand 29. September 2023

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1. Anwendungsbereich

1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Diese AGB gelten für sämtliche Vereinbarungen, die die WongDoody GmbH, Eberhardstraße 69-71, 70173 Stuttgart, Amtsgericht Stuttgart, HRB 25314 (nachfolgend „WongDoody“ genannt) mit ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“ genannt) schließt und alle damit im Zusammenhang stehenden Aufträge und Leistungen.

1.2 WongDoody ist eine digitale Experience-, Marketing- und Commerce-Agentur und Teil der Unternehmensgruppe der Infosys Limited.

1.3 Allgemeine Einkaufsbedingungen oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn diese nicht ausdrücklich zurückgewiesen werden. Dies gilt auch, wenn in im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages zwischen den Parteien ausgetauschten Dokumenten, insbesondere in Einzelaufträgen die Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen ist, oder wenn Leistungen in Kenntnis von Allgemeinen Geschäftsbedingungen insoweit vorbehaltlos erbracht werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur und ausschließlich dann einbezogen, wenn WongDoody ausdrücklich deren Einbeziehung in Schriftform erklärt.

1.4 Diese AGB gelten auch für sämtliche künftigen Geschäfte von WongDoody mit dem Kunden, ohne dass es einer nochmaligen Einbeziehung bedarf.

1.5 Besteht mit dem Kunden ein Rahmenvertrag oder werden für bestimmte Leistungen, welche WongDoody gegenüber dem Kunden zu erbringen hat (z.B. Hosting-Leistungen), gesonderte Vereinbarungen oder Bedingungen vereinbart, so haben solche Rahmenverträge, Vereinbarungen oder Bedingungen Vorrang vor den AGB, welche ergänzend zur Anwendung kommen.

2. Leistungen von WongDoody

2.1 WongDoody wird für den Kunden insbesondere im Bereich digitales Marketing, E-Commerce, Werbung und/oder Film- und Bildproduktion tätig. Das von WongDoody angebotene Leistungsspektrum umfasst die Leistungen einer Digital- und Werbeagentur einschließlich der diesbezüglichen Beratung (sämtliche von WongDoody zu erbringenden Leistungen nachfolgend „Agenturleistungen“ genannt). Die relevanten Agenturleistungen sind im jeweiligen Angebot von WongDoody spezifiziert.

2.2 Die Agenturleistungen werden im Einzelnen in den Angeboten und Auftragsbestätigungen von WongDoody, den Leistungsbeschreibungen und sonstigen Vereinbarungen mit dem Kunden (nachfolgend „Einzelaufträge“ genannt) festgelegt.

2.3 Von WongDoody angegebene Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich und gelten nur näherungsweise. Wird ein von WongDoody angegebener unverbindlicher Liefertermin um zwei Wochen überschritten, kann der Kunde WongDoody in Textform eine angemessene Frist zur Leistung setzen.

3. Pflichten des Kunden

3.1 Der Kunde überlässt WongDoody alle für die Erbringung der Agenturleistungen erforderlichen Informationen, Daten, Vor- und Unterlagen in geeigneter Form und auf geeigneten Medien. Soweit der Kunde WongDoody Informationen, Daten, Vor- und Unterlagen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen, Daten, Vor- und Unterlagen berechtigt ist.

3.2 Der Kunde wird WongDoody erforderliche Freigabeerklärungen und Genehmigungen so früh wie möglich zukommen lassen, jedenfalls rechtzeitig, um die Leistungserbringung nicht zu beeinträchtigen. Entstehen durch eine verspätete Freigabeerklärung oder Genehmigung Mehrkosten für WongDoody, kann WongDoody Ersatz für diese Kosten verlangen, wenn freigabe- oder genehmigungsfähige Ergebnisse entsprechend der vereinbarten Beschaffenheit vorgelegt wurden und WongDoody den Kunden in Textform (zum Beispiel schriftlich, per Telefax oder E-Mail) unter Fristsetzung zur Freigabe oder Genehmigung aufgefordert hat.

3.3 Einzelaufträge werden nur wirksam, wenn diese vom Kunden in Textform bestätigt werden. Über mündliche Absprachen zwischen den Parteien, die Einzelaufträge konkretisieren, wird WongDoody im Anschluss bei Bedarf ein schriftliches Protokoll erstellen („Besprechungsprotokoll“). Ziffer 4 regelt die Verbindlichkeit der Besprechungsprotokolle.

3.4 Der Kunde wird WongDoody einen oder mehrere Mitarbeitende benennen, die als Ansprechpersonen für fachliche und/oder organisatorische Fragestellungen zur Verfügung stehen und denen die Befugnis übertragen ist, die für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Entscheidungen zu treffen.

4. Besprechungsprotokolle

Von WongDoody an den Kunden übermittelte Besprechungsprotokolle werden verbindlich, wenn der Kunde nicht unverzüglich, spätestens nach 5 Werktagen, nach Erhalt des jeweiligen Besprechungsprotokolls in Textform widerspricht.

5. Vorlagen

Muster, Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, welche WongDoody zur Erbringung von Agenturleistungen für den Kunden erstellt oder erstellen lässt, bleiben Eigentum von WongDoody; WongDoody ist weder zur Herausgabe an den Kunden noch zur Aufbewahrung verpflichtet.

6. Präsentationen

Jede Verwendung von Gegenständen oder Leistungen durch den Kunden, welche von WongDoody mit dem Ziel des Vertragsschlusses vorgestellt oder überreicht werden (nachfolgend „Präsentationen“ genannt), bedarf der vorherigen Zustimmung durch WongDoody, ungeachtet dessen, ob ein geistiges Schutzrecht, insbesondere urheberrechtlicher Schutz, besteht oder nicht. Die vorstehende Bestimmung umfasst auch jede Verwendung von Präsentationen in abgewandelter oder bearbeiteter Form und die Verwendung der Ideen, welche den Präsentationen zugrunde liegen, wenn nicht solche Ideen bereits in den vorhandenen Werbemaßnahmen des Kunden zum Ausdruck kommen. Die Entgegennahme eines Honorars für Präsentationen stellt keine Zustimmung zu deren Verwendung im oben genannten Sinne dar.

7. Nutzungsrechte

7.1 WongDoody räumt dem Kunden mit Begleichung sämtlicher einen Einzelauftrag betreffenden Rechnungen die für die Verwendung der von WongDoody erbrachten Agenturleistungen und Arbeitsergebnisse erforderlichen Nutzungsrechte wie folgt ein:

  • an der „Kreativen Umsetzung“ von Marketingkonzepten, worunter die Erstellung grafischer Entwürfe, Gestaltungen, Layouts, Design-Elemente, Texte und Videos durch WongDoody zu verstehen sind („Kreative Umsetzung“), ein ausschließliches Nutzungsrecht;
  • an „allgemeinen Mechaniken und Basiselementen von Marketingkonzepten“, worunter insbesondere Gewinnspiele, Sofortgewinnspiele, Pinnwand-Mechaniken, Newsletter-Mechaniken, Filialfinder, Produktkataloge, Facebook- und Mobile-Apps, Suchlogiken, Web-to-Print- und Usability-Ansätze („Marketingmechanik“) zu verstehen sind, ein einfaches Nutzungsrecht;
  • für die Entwicklung von 3D-Modellen, CGI-Modellen und Animationsframeworks gilt dasselbe wie für Marketingmechaniken unter dem vorstehenden Absatz b;
  • an „Programm- und Quellcodes“ und „Software-Architekturen“ insbesondere an Datenbanken und Frameworks, welche für die technische Umsetzung der Marketingkonzepte von WongDoody entwickelt werden („Software“), ein einfaches Nutzungsrecht und
  • an Arbeitsergebnissen, die durch die Kommunikations-, Marketing-, E-Commerce-, Technologie- und Softwaretechnologieberatung von WongDoody entstehen, ein einfaches Nutzungsrecht, soweit diese nicht in der in Absatz 1 genannten Kreativen Umsetzung von Marketingkonzepten verkörpert sind.

7.2 Soweit es sich bei den in Ziffer 7.1 genannten Arbeitsergebnissen um solche handelt, die bereits vor der Vornahme der Agenturleistung oder der Projektleistung bei WongDoody entstanden sind, oder das Nutzungsrecht in Abweichung zu Ziffer 7.1 als einfaches Nutzungsrecht gewährt.

7.3 Die nach den Ziffern 7.1 und 7.2 dem Kunden durch WongDoody eingeräumten Nutzungsrechte umfassen die urheberrechtlichen und sonstigen Befugnisse zur Nutzung und Verwertung, einschließlich der Veröffentlichung, Vervielfältigung und öffentlichen Zugänglichmachung, und sind zeitlich und örtlich unbeschränkt. Die eingeräumten Nutzungsrechte sind jedoch stets beschränkt auf den Nutzungsumfang, der für die Nutzung der Agenturleistungen nach dem Zweck der Beauftragung WongDoodys durch den Kunden erforderlich ist.

7.4 Eine Übertragung oder Unterlizenzierung der Nutzungsrechte durch den Kunden bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch WongDoody.

7.5 Die Parteien können im jeweiligen Einzelauftrag abweichende Regelungen hinsichtlich der Behandlung von Rechten an den Agenturleistungen treffen.

7.6 Jede über die vorstehend bezeichnete Rechteeinräumung hinausgehende Verwendung von Agenturleistungen und Arbeitsergebnissen bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von WongDoody in Textform. Eine Einschränkung der Rechteeinräumung gegenüber den vorstehenden Bestimmungen ist wirksam, wenn sie in einem Einzelauftrag vereinbart ist.

7.7 Dem Kunden steht es frei, auf eigene Verantwortung die Agenturleistungen oder Arbeitsergebnisse zu bearbeiten und zu verändern. Eine Bearbeitung oder Veränderung der Agenturleistungen oder Arbeitsergebnisse ist jedoch so vorzunehmen, dass keine Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Für Schäden, die aus der Bearbeitung oder Veränderung der Agenturleistungen oder Arbeitsergebnisse oder aus den veränderten oder bearbeiteten Agenturleistungen oder Arbeitsergebnissen resultieren, ist eine Haftung von WongDoody ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wäre auch ohne die Veränderung oder Bearbeitung eingetreten; in diesem Fall gelten die Bestimmungen der vorliegenden AGB.

7.8 Abweichend von den vorstehenden Bestimmungen zur Rechteeinräumung gilt bei der Überlassung von Materialien, Werken, Gegenständen oder Daten, insbesondere Texten, lizensierten Bild- oder Tonwerken, Schriftarten, (3D-)Modellen, Videos, Fotografien, Soundfiles, IT-Frameworks oder Software, einschließlich Open-Source Software, welche nicht von WongDoody selbst erstellt wurden (nachfolgend „Drittmaterialien“ genannt), dass WongDoody dem Kunden Rechte nur insoweit einräumt, wie WongDoody gemäß der Lizenzbestimmungen des jeweiligen Lizenzgebers Rechte erwirbt und zur Einräumung dieser Rechte berechtigt ist und im jeweiligen Einzelauftrag keine abweichende Bestimmung getroffen wurde.

8. Rechte Dritter

Werden durch die Verwendung von Informationen, Daten, Vor- und Unterlagen, welche der Kunde zur Verfügung stellt oder zu beschaffen hat, Rechte Dritter, einschließlich gewerblicher Schutzrechte (z.B. Marken, Designs, Patente) verletzt, haftet ausschließlich der Kunde. Der Kunde stellt WongDoody von allen Ansprüchen Dritter wegen derartiger Rechtsverletzungen frei und verpflichtet sich, WongDoody sämtliche wegen der Inanspruchnahme durch den Dritten entstehenden Kosten zu ersetzen. Gleiches gilt, wenn und soweit WongDoody von einem Dritten wegen einer Verletzung von dessen Rechten durch eine Ausgestaltung der Agenturleistungen oder Arbeitsergebnisse, die auf den Vorgaben und Anforderungen des Kunden beruht, in Anspruch genommen wird. Weitergehende Schadensersatzansprüche von WongDoody bleiben unberührt.

9. Referenzen

WongDoody ist berechtigt, auf die Tätigkeit für den Kunden unter Nennung von dessen Namen und Kennzeichen mit Zustimmung des Kunden hinzuweisen. Der Kunde darf die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein berechtigtes Interesse hat.

10. Mängelrechte; Verjährung

10.1 WongDoody verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und unter Beachtung der allgemein anerkannten Grundsätze des Werbewesens durchzuführen.

10.2 Die von WongDoody erbrachten Agenturleistungen und Arbeitsergebnisse sind vom Kunden unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor der Verwendung, zu überprüfen und etwa bestehende Mängel unverzüglich nach deren Feststellung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, entfallen sämtliche Ansprüche des Kunden wegen Mängeln der von WongDoody erbrachten Agenturleistungen.

10.3 WongDoody haftet für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Fehler, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch der erbrachten Agenturleistungen aufheben oder mindern, leistet WongDoody nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Gewähr.

10.4 Die Gewährleistungspflicht von WongDoody ist auf die Nachbesserung eines Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist beschränkt.

10.5 Dem Kunden wird ausdrücklich das Recht vorbehalten, bei Fehlschlagen der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Ein Fehlschlagen im eben genannten Sinn liegt insbesondere vor, wenn die Nachbesserung unmöglich ist, wenn sie seitens WongDoody ernsthaft und endgültig verweigert wird, wenn sie unzumutbar verzögert wird, wenn sie vergeblich zweimal versucht worden ist oder wenn sie dem Kunden wegen der Häufung der Mängel nicht zuzumuten ist.

10.6 Die Verjährung der Mängelrechte beginnt mit der Abnahme der Agenturleistungen, welche auch in Teilen erfolgen kann, im Übrigen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist für alle Ansprüche des Kunden gegen WongDoody beträgt ein (1) Jahr, wenn nicht das Gesetz eine kürzere Verjährung vorsieht.

11. Einhaltung rechtlicher Vorschriften

11.1 Der Kunde ist und bleibt für die Prüfung und Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen des Einzelauftrags und der Agenturleistungen und Arbeitsergebnisse und deren Verwendung verantwortlich. Zum Verantwortungsbereich des Kunden zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend, die Inhalte und Gestaltung des Impressums, von Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele, von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, von Produkt- und Werbeaussagen und von Registrierungsbedingungen ebenso wie die Einhaltung von datenschutzrechtlichen und fernabsatzrechtlichen Bestimmungen, die Vermeidung von Verletzungen Urheber- und gewerblicher Schutzrechte, einschließlich Marken, Designs und Patenten, sowie wettbewerbsrechtliche Fragestellungen.

11.2 WongDoody übernimmt keine Verpflichtung, die Vereinbarkeit der Vorgaben und Zielsetzungen des Kunden und/oder der Erbringung und Verwendung der vertraglichen Leistungen und Arbeitsergebnisse mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen. WongDoody wird den Kunden jedoch auf Rechtsverstöße hinweisen, wenn und soweit solche Rechtsverstöße WongDoody positiv bekannt werden.

12. Haftung

12.1 WongDoody haftet uneingeschränkt nach den gesetzlichen Regelungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit.

12.2 Die Haftung von WongDoody für alle anderen Schadensersatzansprüche ist begrenzt auf die Haftung für solche Schäden des Kunden, die auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder der Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten durch WongDoody beruhen. Vertragswesentliche Pflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflichten).

12.3 Die Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 12.2 gilt nicht, wenn WongDoody einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine eigenständige Garantie für die Beschaffenheit der Agenturleistungen übernommen hat. Das gleiche gilt für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.

12.4 In allen Fällen, in denen nicht eine uneingeschränkte Haftung nach den gesetzlichen Regelungen besteht, ist die Schadensersatzpflicht von WongDoody der Höhe nach begrenzt auf die Höhe des in den letzten 12 Monaten vor dem ersten haftungsbegründenden Ereignis aufgrund des jeweiligen Einzelauftrages gezahlten Entgelts beschränkt.

12.5 Nichtleistung oder Verzögerungen der Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die WongDoody die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Epidemie/Pandemie, der Ausfall von Kommunikationsnetzen anderer Betreiber, Störungen im Bereich der Dienste von Dritten, oder vorsätzliche Schädigungen durch Dritte (einschließlich Hackerangriffen), auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterauftragnehmern von WongDoody oder deren Unterlieferanten/Unterauftragnehmern auftreten, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, hat WongDoody nicht zu vertreten. Derartige Ereignisse berechtigen WongDoody, die Leistung um die Dauer der Verzögerung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben.

12.6 WongDoody haftet nicht für Schäden wegen des Verlusts von Daten, wenn keine ausreichenden Sicherungsmaßnahmen durch den Kunden getroffen wurden. In jedem Fall ist die Haftung von WongDoody bei Verlust von Daten auf den Aufwand beschränkt, der zur Wiederherstellung der Daten auf dem System des Kunden bei Vorliegen einer ordnungsgemäßen Datensicherung erforderlich wäre.

13. Domainregistrierung; Markeneintragung

13.1 Beauftragt der Kunde WongDoody mit der Sicherung oder Registrierung einer oder mehrerer Domains, haftet WongDoody nicht für den Erfolg der Sicherung oder Registrierung solcher Domains. Eine rechtliche Überprüfung des Domainnamens wird von WongDoody nicht geschuldet.

13.2 Sofern die Agenturleistungen Leistungen im Zusammenhang mit dem Entwurf oder der Anmeldung von Marken oder sonstigen Kennzeichen oder von Claims oder Slogans umfassen, schuldet WongDoody keine rechtliche Prüfung der Eintragungsfähigkeit der Kennzeichen, Claims oder Slogans oder möglicher entgegenstehender Rechte.

14. Zahlungsbedingungen; Zurückbehaltungsrechte; Aufrechnung

14.1 Alle Rechnungen von WongDoody sind zehn (10) Kalendertage nach Rechnungszugang ohne Abzüge zur Zahlung fällig.

14.2 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nicht zu, es sei denn, die Gegenforderung, auf die sich das Zurückbehaltungsrecht stützt, ist rechtskräftig festgestellt oder von WongDoody unbestritten.

14.3 Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn und soweit es sich um rechtskräftig festgestellte oder von WongDoody unbestrittene Ansprüche handelt.

14.4 Der Kunde kann Ansprüche, egal welcher Art, gegen WongDoody nur mit schriftlicher Zustimmung von WongDoody an Dritte abtreten.

14.5 Sämtliche Leistungen von WongDoody verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit diese tatsächlich anfällt.

15. Geheimhaltung

15.1 WongDoody verpflichtet sich zur Geheimhaltung bezüglich aller ihr bei der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsgeheimnisse des Kunden. Soweit WongDoody mit WongDoody im Sinne von § 15 AktG verbundene Unternehmen und/oder dritte Personen zur Erfüllung ihrer Aufgaben heranzieht, verpflichtet WongDoody diese in entsprechender Weise zur Verschwiegenheit und begrenzt den Zugang auf diejenigen vertraulichen Informationen, die zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind.

15.2 Im Übrigen vereinbaren die Parteien, über vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu wahren. Die Parteien werden nur solchen Beratern Zugang zu vertraulichen Informationen gewähren, die dem Berufsgeheimnis unterliegen oder denen zuvor den Geheimhaltungsverpflichtungen dieses Vertrags entsprechende Verpflichtungen auferlegt worden sind. Des Weiteren werden die Parteien nur denjenigen Mitarbeitern die vertraulichen Informationen offenlegen, die diese für die Durchführung dieses Vertrags kennen müssen, und diese Mitarbeiter auch für die Zeit nach ihrem Ausscheiden in arbeitsrechtlich zulässigem Umfang zur Geheimhaltung verpflichten.

15.3 Die Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht für einen Zeitraum von 5 Jahren nach Beendigung des Vertrags fort.

15.4 Von der Verpflichtung zur Geheimhaltung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

  • die dem Empfänger bei Abschluss des Vertrags nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden;
  • die bei Abschluss des Vertrags öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung dieses Vertrags beruht;
  • die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichtes oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich wird der zur Offenlegung verpflichtete Empfänger die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen.

16. Datenschutz

16.1 Die Parteien werden bei der Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere diejenigen der DSGVO einhalten.

16.2 Sofern für eine datenschutzkonforme Ausführung der Leistungen von WongDoody erforderlich, werden die Parteien eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.

17. Schlussbestimmungen

17.1 Auf das Rechtsverhältnis zwischen WongDoody und dem Kunden ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.

17.2 Als ausschließlicher Gerichtsstand wird der Sitz von WongDoody vereinbart. WongDoody ist auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.

17.3 Erfüllungsort für alle Leistungen im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen WongDoody und dem Kunden ist Stuttgart.

17.4 Von diesen AGB existiert eine englische Übersetzung, welche jedoch lediglich der Information dient. Im Fall von Abweichungen zwischen der deutschen und der englischen Version hat die deutsche Version den Vorrang.

16.3 Die Datenschutzerklärung von WongDoody ist unter www.wongdoody.com/de-privacy#de einsehbar.